Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht vollständig übernehmen, sind Sie als Patient verpflichtet einen Eigenanteil bzw. eine Zuzahlung zu leisten.
Diese errechnen sich wie folgt:
10% des Rezeptpreises
zzgl. 10,00 Euro pro Verordnung.
Wir bitten Sie den Eigenanteil beim ersten Termin zu begleichen. Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihre gültige Befreiungskarte zum ersten Termin mit.