Patienten

Bei Bea Freter Physiotherapie freuen wir uns auf alle Patienten – egal, ob gesetzlich oder privat versichert. Wir geben jederzeit unser Bestes und freuen uns, wenn sich Ihr Gesundheitszustand durch unsere Arbeit bessert.

Einige Regeln bitten wir aber auch unsere Patienten zu berücksichtigen.

Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht vollständig übernehmen, sind Sie als Patient verpflichtet einen Eigenanteil bzw. eine Zuzahlung zu leisten.

Diese errechnen sich wie folgt:

10% des Rezeptpreises
zzgl. 10,00 Euro pro Verordnung.

Wir bitten Sie den Eigenanteil beim ersten Termin zu begleichen. Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihre gültige Befreiungskarte zum ersten Termin mit.

Die berechneten Kosten richten sich nach unsere Tabelle der Privatpreise.

Zu Beginn der ersten Behandlung werden wir Ihnen die einzelnen Positionen erläutern. Das schafft Transparenz bei den zu erwartenden Behandlungskosten.

Unsere Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Zugang fällig. Unabhängig ob und in welcher Höhe eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse oder Beihilfe erfolgt, bleiben Sie als Patient zur Zahlung verpflichtet. Wir empfehlen daher bereits vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen.